EnEV 2014 – die Ausgangslage

Die Europäische Vorgaben zur „Gesamteffizienz von Gebäuden“ und zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich verpflichten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Maßnahmen zur Energie- und Co2-Einsparung umzusetzen. Die EU-Gebäuderichtlinie fordert, dass die Mitgliedsstaaten ab 2050 nur noch Niedrigst- oder Null-Energie-Neubauten erlauben.

Was heißt das für Architekten, Bauherren und Planer in Deutschland? Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden in Deutschland die europäischen Vorgaben heute schon umgesetzt. Hinzu kommt seit dem 1. Januar 2009 eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Neubau. Die erste Energieeinsparverordnung trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Mit ihr wurden erstmals bauliche und heizungstechnische Anforderungen an Gebäude gemeinsam betrachtet. Dabei regelt die EnEV die energetische Mindestanforderung für Neubauten ebenso wie für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude. Außerdem enthält die EnEV Mindestanforderungen an Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung.

Seit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) haben sich die energetischen Anforderungen schrittweise verschärft. Mit der EnEV-Überarbeitung 2007 wurden Energieausweise eingeführt. Nach der EnEV 2009 trat im Mai 2014 die derzeit gültige EnEV 2014 in Kraft. Weitere Verschärfungen folgen: Zum 1. Januar 2016 gibt es die nächste Novellierung. Und ab 2021 gelten dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergiegebäudestandard. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 veröffentlicht werden. Gut, wer heute schon weiß, was morgen kommt.

Gut zu wissen: Die Wärmepumpentechnologie erfüllt ohne zusätzliche Maßnahme die EnEV-Anforderungen heute und ab 2016. Ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen der Gebäudehülle – genutzt wird der Standard aus dem EnEV-Referenzgebäude – erfüllt ein Gebäude mit einer invertergeregelten Luft-Wasser-Wärmepumpe sowohl die Vorgaben der aktuellen EnEV als auch die verschärften Anforderungen, die ab 2016 gelten, problemlos. Wie eine Lösung von STIEBEL ELTRON im Einfamilienhaus aussehen kann, zeigt die Broschüre.

STIEBEL ELTRON bietet für Mehrfamilienhäuser Lösungen, die die Anforderungen der EnEV 2016 erfüllen. Bei der Bewertung auf Endenergiebasis sind elektrische Wärmepumpensysteme wegweisend. Aufgrund Ihrer hohen Anlageneffizienz unter Ausnutzung der Umgebungswärme (Boden, Wasser, Luft) erreichen die die höchsten Stufen in der neuen Effizienzklassifizierung der EnEV. Erfahren Sie mehr in unserer Broschüre.

EnEV 2014: Neue Anforderungen für Bestandsgebäude und Neubauten

Durften bisher öl- und gasbefeuerte Kessel, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden, gilt dies ab dem 1. Januar 2015 auch für solche mit Einbaudatum vor 1985. Generell besteht nun auch für neuere Gas- und Ölkessel eine Pflicht zur Außerbetriebnahme nach 30 Jahren Betriebszeit. Außer einer Präzisierung bei der Nachrüstung von Wärmedämmungen oberster Geschossdecken gibt es keine weiteren neuen Anforderungen an Bestandsgebäude.

Für Neubauten wird eine höhere Gesamteffizienz gefordert: der maximal zulässige Primärenergiebedarf von neu gebauten Wohn- und Nichtwohngebäuden wurde zum 1. Mai 2014 durch die Änderung der Primärenergiefaktors verschärft. Ab dem 1. Januar 2016 gelten dann noch strengere Vorgaben. Die Anforderungen an den zulässigen Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs verschärfen sich um einmalig 25 Prozent gegenüber heute. Da die im Referenzgebäude beschrieben Standards für Gebäudehülle und Anlagentechnik die Anforderungen nicht mehr erfüllen und diese vom Verordnungsgeber nicht aktualisiert werden, wird eine individuellere Planung der Gebäude notwendig.

Bis dahin haben Bauherren nun die Qual der Wahl. Entweder, sie bauen noch nach der aktuellen EnEV, also wie bisher gemäß Referenzgebäude, dafür aber bei weitem nicht so modern wie technisch möglich. Oder sie legen für ihren Neubau bereits die Richtwerte von 2016 oder besser zugrunde - und bekommen ein zukunftsfähiges Haus. Übrigens: Selbst Wärmepumpen-Häuser, die vor 10 Jahren nach damals gültigem EnEV-Standard errichtet wurden, erfüllen die primärenergetischen Vorgaben für 2016.

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Energieausweise: Was ändert sich für Mieter und Käufer?

Nach aktueller EnEV 2014 muss für Neubauten verbindlich ein Energieausweis erstellt werden, in dem zusätzlich zum Bandtacho ein Effizienzkennwert ausgewiesen wird – und das Gebäude so automatisch eine bestimmte Buchstabenklassifizierung erhält, wobei A+ die beste Effizienz bedeutet. Ausschlaggebend für die Einstufung ist dabei neben der Primärenergieangabe der errechnete Endenergiebedarf. Wenn Bauherren also heute ein Gebäude planen, sollten Sie mit Blick auf die neue Klassifizierung die Option auf eine bessere Bewertung und damit einen „werbewirksameren“ Buchstaben nicht leichtfertig verschenken.

Mit der EnEV-Novelle werden die Energieausweise verbraucherfreundlicher. Neben den Markierungen des Primär- und des Endenergiebedarfs auf der Farbverlaufsskala von grün bis rot („Bandtacho“), muss der Energieausweis für Gebäude seit 1. Mai 2014 auch die Energieeffizienzklasse des Gesamtgebäudes auf einer Skala von A+ bis H ausweisen. Dieses System wird bei Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen schon seit vielen Jahren angewendet, sodass Sie sich gut zurechtfinden können. Diese Zuordnung gilt für neu ausgestellte Energieausweise. Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.

Zusätzlich werden Verkäufer und Vermieter mit der Novellierung verpflichtet, den Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorzulegen. Zudem müssen die Kennwerte auch in Immobilienanzeigen angegeben werden. Nach Vertragsabschluss muss der Energieausweis übergeben werden. Gut, wer einen Energieausweis mit Bestnoten vorlegen kann – das entscheidende Verkaufsargument der Zukunft.

Nach Berechnungen des Bundesverband Wärmepumpe e.V. erreicht ein Standardgebäude mit Sole/Wasser-Wärmepumpe im Energieausweis die Bestnote A+ und mit Luft/Wasser-Wärmepumpe A. Das gleiche Haus mit fossil befeuertem Brennwertkessel und solarer Trinkwarmwassererwärmung erreicht im Energieausweis ein B, mit einer Pelletheizung hingegen nur D.

Entsprechende Vergleiche sind laut Bundesverband Wärmepumpe e.V. auch für Bestandsgebäude möglich: Auch hier können die höchsten Effizienzklassen des Energieausweises am einfachsten mit Wärmepumpenlösungen erreicht werden.

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